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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Mitel Protokollierung, Auswertung & Statistik
    Mitel Protokollierung, Auswertung & Statistik

    Mitel Protokollierung, Auswertung & Statistik - Lizenz

    Preis: 1624.56 € | Versand*: 0.00 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Was bedeutet die "ceteris paribus" Klausel?

    Die "ceteris paribus" Klausel bedeutet wörtlich übersetzt "bei sonst gleichen Bedingungen". Sie wird in wissenschaftlichen Untersuchungen verwendet, um anzugeben, dass alle anderen Faktoren außer demjenigen, der untersucht wird, konstant gehalten werden. Dies ermöglicht es, den Einfluss eines bestimmten Faktors isoliert zu betrachten.

  • Was ist die Annahme der ceteris paribus?

    Die Annahme der ceteris paribus besagt, dass alle anderen Faktoren konstant bleiben, während man eine bestimmte Variable betrachtet. Das bedeutet, dass man davon ausgeht, dass sich nur eine spezifische Variable ändert, während alle anderen Einflüsse unverändert bleiben. Diese Annahme ermöglicht es, den Einfluss einer einzelnen Variable isoliert zu analysieren.

  • Welche Daten erhält neuer Arbeitgeber?

    Welche Daten erhält neuer Arbeitgeber? In der Regel erhält ein neuer Arbeitgeber persönliche Informationen wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung und Steueridentifikationsnummer des Mitarbeiters. Darüber hinaus können auch Informationen zu Qualifikationen, Berufserfahrung, Referenzen und Gesundheitsdaten im Rahmen des Einstellungsprozesses erfasst werden. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Daten vertraulich behandeln und nur für geschäftliche Zwecke verwenden. Mitarbeiter haben auch das Recht, zu wissen, welche Daten ihr Arbeitgeber über sie speichert und wie sie geschützt werden.

  • Was für Daten braucht der Arbeitgeber?

    Was für Daten braucht der Arbeitgeber, um die Leistung und Produktivität der Mitarbeiter zu bewerten? Benötigt er Informationen über die Anwesenheit, Pünktlichkeit und Arbeitszeiten der Mitarbeiter? Oder sind auch Daten zu den erreichten Zielen, abgeschlossenen Projekten und Kundenfeedback wichtig? Welche Daten helfen dem Arbeitgeber, die Entwicklung und Weiterbildung der Mitarbeiter zu fördern? Sind Informationen zu den individuellen Stärken, Schwächen und Interessen der Mitarbeiter relevant für die Personalentwicklung?

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)

    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388

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  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Smart Energy Controller SEC1000 Grid für Analyse von Daten, GoodWe
    Smart Energy Controller SEC1000 Grid für Analyse von Daten, GoodWe

    Smart Energy Controller SEC1000 Grid für Analyse von Daten, GoodWe

    Preis: 504.00 € | Versand*: 0.00 €
  • SMART ENERGY CONTROLLER SEC1000 GRID zur Erfassung und Analyse von Daten
    SMART ENERGY CONTROLLER SEC1000 GRID zur Erfassung und Analyse von Daten

    SMART ENERGY CONTROLLER SEC1000 GRID zur Erfassung und Analyse von DatenDer Smart Energy Controller (SEC) setzt sich aus dem Drehstromzähler und der Steuerplatine von GoodWe zusammen. Durch die Verbindung mit dem SEMS ist es möglich, die Leistung der Wechselrichter in jedem String zu steuern und zu verwalten. Der SEC1000 hat die Funktionen der Überwachung, Exportleistungsregelung und Blindleistungskompensation.

    Preis: 526.49 € | Versand*: 0.00 €
  • Welche Daten bekommt der neue Arbeitgeber?

    Welche Daten bekommt der neue Arbeitgeber? Der neue Arbeitgeber erhält in der Regel personenbezogene Daten des Arbeitnehmers, die für die Anstellung relevant sind, wie Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung und Steueridentifikationsnummer. Darüber hinaus können auch Informationen zu Ausbildung, Berufserfahrung, Referenzen, Gesundheitsdaten und Strafregisterauszüge Teil der Daten sein, die der neue Arbeitgeber erhält. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber diese Daten vertraulich behandelt und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet. Der Arbeitnehmer sollte sich darüber im Klaren sein, welche Daten der neue Arbeitgeber erhält und gegebenenfalls sein Einverständnis dazu geben.

  • Was braucht der Arbeitgeber für Daten?

    Um effektiv arbeiten zu können, benötigt der Arbeitgeber verschiedene Arten von Daten. Dazu gehören Informationen über die Mitarbeiter, wie ihre Kontaktdaten, Qualifikationen und Arbeitszeiten. Zudem sind Daten über die Finanzen des Unternehmens, wie Umsätze, Kosten und Budgets, wichtig. Auch Informationen über Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner sind für den Arbeitgeber entscheidend, um Beziehungen zu pflegen und Geschäftsprozesse zu optimieren. Darüber hinaus benötigt der Arbeitgeber Daten über den Markt, die Wettbewerber und die allgemeine wirtschaftliche Lage, um strategische Entscheidungen treffen zu können.

  • Welche Daten darf der Arbeitgeber sammeln?

    Welche Daten darf der Arbeitgeber sammeln? Arbeitgeber dürfen grundsätzlich nur Daten sammeln, die für die Erfüllung des Arbeitsvertrags notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Kontaktdaten, Sozialversicherungsnummer und Bankverbindung. Sensible Daten wie Gesundheitsdaten dürfen nur unter strengen Voraussetzungen erhoben werden und müssen besonders geschützt werden. Der Arbeitgeber muss zudem sicherstellen, dass die Daten nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden und die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer über die Art und den Umfang der Datenerhebung informiert werden und ihr Einverständnis geben.

  • Welche Daten darf der Arbeitgeber speichern?

    Welche Daten der Arbeitgeber speichern darf, hängt von den geltenden Datenschutzgesetzen ab. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nur Daten speichern, die für die Erfüllung des Arbeitsvertrags notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Personalien, Arbeitszeiten, Gehaltsabrechnungen und Krankmeldungen. Sensible Daten wie Gesundheitsdaten oder politische Überzeugungen dürfen nur unter strengen Voraussetzungen und mit Einwilligung der Arbeitnehmer gespeichert werden. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Datenschutzbestimmungen einhält und die Daten der Mitarbeiter angemessen schützt.

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